Allgemeine Geschäftbedingungen

1. Mindestteilnehmerzahl

Die Teilnehmerzahl beträgt, wenn nicht anders ausgewiesen, mindestens 25 Personen. Wird die ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann das Erholungs-, Freizeit- oder Bildungsangebot nicht durchgeführt werden. Es erfolgt die vollständige Rückzahlung des eingezahlten Teilnehmerbeitrages. „Kinderland Jerichower Land e.V.“ unterbreitet dann nach Möglichkeit ein Ersatzangebot.

2. Vertragsabschluss

Mit der Unterbreitung des Angebotes für ein Erholungs-, Freizeit- oder Bildungsangebot von „Kinderland Jerichower Land e .V.“ werden die vollständigen Vertragsbedingungen ausgehändigt.
Der Vertrag besteht aus dem Teilnehmerschein ( bzw. Online-Anmeldung mit allen Daten ) und der Teilnahmebestätigung.

Mit der Übergabe des Teilnehmerscheins an „Kinderland Jerichower Land e .V.“ ist der/die Vertragsnehmer/in des Kindes oder Jugendlichen an die im Teilnehmerschein getroffene Anmeldung gebunden. Rücktrittsabsichten von der im Teilnehmerschein oder online getroffenen Anmeldung müssen schriftlich bekundet werden.

Durch „Kinderland Jerichower Land e .V.“  oder einem beauftragten Projektverantwortlichen wird die Teilnahme schriftlich bestätigt.

Mit der Übersendung der Teilnahmebestätigung von „Kinderland Jerichower Land e .V.“  ist der Vertrag zwischen „Kinderland Jerichower Land e .V.“  und dem unterzeichnenden Sorgeberechtigten / gesetzlichen Vertreter des Kindes / Jugendlichen zustande gekommen.

Wird der Vertrag durch eine dritte Person für das Kind / den Jugendlichen abgeschlossen, ist die Vollmacht des Sorgeberechtigten / gesetzlichen Vertreter des Kindes / Jugendlichen für eine Reiseteilnahme dem Teilnahmeschein beizufügen bzw. nach der Online-Anmeldung direkt zu übersenden.

Alle im Teilnehmerschein „Kinderland Jerichower Land e .V.“  für den Aufenthalt  erteilten Befugnisse in Hinsicht der zeitweiligen Übernahme der Aufsichtspflicht während der Betreuung durch „Kinderland Jerichower Land e .V.“  sind Bestandteile des Vertrages.

3. Als vereinbart gelten dann:

3.1. Allgemeines

  • der Zeitraum des Erholungs-, Freizeit- oder Bildungsaufenthaltes
  • die Anzahl der zur Verfügung stehenden Aufenthaltsplätze im Ferienobjekt
  • die Vollverpflegung, Unterbringung und Übernachtung
  • die Betreuung durch Mitarbeiter von „Kinderland Jerichower Land e .V.“
  • das von „Kinderland Jerichower Land e .V.“ ausgeschriebene  Rahmenprogramm

3.2. Die An- und Abreise

Erfolgt die An- und Abreise individuell oder sollte „Kinderland Jerichower Land e.V.“ an der Organisation von Fahrgemeinschaften mitgewirkt haben, ergeben sich daraus keine Haftungsansprüche gegenüber dem Verein. 
Vertragsbestandteil ist bei der Anreise, die zeitlich und örtlich bestimmte Übernahme des Kindes / Jugendlichen durch „Kinderland Jerichower Land e .V.“  und bei der Abreise die zeitlich und örtlich bestimmte Übergabe des Kindes an den Sorgeberechtigten oder an eine durch diesen schriftlich bevollmächtigte Person (schriftliche Vollmacht vorlegen).

3.3. Teilnahmekosten

Nach Abschluss des Vertrages, d.h. mit der Übersendung der Teilnahmebestätigung wird die Zahlung der Geschäftskostenpauschale in Höhe von 25,- € fällig.

Mit der Übersendung der notwendigen Unterlagen für die Vertragsrealisierung und des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k BGB, wird die Restsumme fällig. Sie ist bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. 

Vertragsabschlüsse innerhalb von 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme verpflichten den/die Vertragsnehmer/in zur sofortigen Zahlung des gesamten Teilnahmebeitrages gegen Aushändigung der vollständigen Unterlagen und des Sicherungsscheins.

Alle Zahlungen sind unter Angabe des Teilnahmezeitraumes, des Reisezieles, dem Namen des Teilnehmers auf das angegebene Geschäftskonto von „Kinderland Jerichower Land e .V.“  zu überweisen.

3.3.1 Stornogebühren

Im Falle des Rücktritts Bei Rücktritten von der Reiseveranstaltung gelten folgende Bedingungen als vereinbart: 
ab 30 Tage vor Beginn werden 15%, 
ab 15 Tage vor Beginn werden 70%, 
und ein Tag vor Anreise werden 100% des Teilnehmerbeitrages fällig. 

Bei Rücktritt des Teilnehmers erfolgt eine Rückzahlung nur in dem Umfang, in dem  „Kinderland Jerichower Land e .V.“  aufgrund des Rücktritts kein Schaden entstanden ist. Die Bearbeitungspauschale von 25,- € wird nicht zurück erstattet.

3.4. Gegenseitige Haftung

Die gegenseitige Haftung ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen. Die Sorgeberechtigten des Teilnehmers erteilen im Teilnehmerschein die zum Vertrag gehörigen Genehmigungen / Befugnisse zur Übernahme der Aufsichtspflicht.

3.5. Verhaltensanforderungen

Das Bereuungspersonal belehrt die Teilnehmer/innen spätestens am Tag nach der Anreise über die Verhaltensanforderungen im Ferienobjekt.

Bei schwerwiegenden Verstößen des Teilnehmers/in gegen die Verhaltensanforderungen, die dessen Verbleiben im Ferienobjekt unzumutbar erscheinen lassen, ist „Kinderland Jerichower Land e .V.“ berechtigt, den/die Teilnehmer/in von der weiteren Gestaltung auszuschließen und von den Sorgeberechtigten die unverzügliche Abholung des/der Teilnehmers/in zu verlangen. Eine Rückerstattung von Teilnehmerbeiträgen findet in diesem Fall nicht statt. Dies gilt ebenfalls für Kinder / Jugendliche, die sich für eine Gruppenbetreuung als ungeeignet erweisen. Eine anteilige Erstattung des Teilnehmerpreises kann in diesem Fall gewährt werden.

4. Datenerfassung und Speicherung

„Kinderland Jerichower Land e .V.“ verarbeitet personenbezogene Daten, die zum Vertragsabschluss übermittelt werden, elektronisch und nutzt diese intern, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind, sowie zur Information über zukünftige Erholungs-, Freizeit- oder Bildungsangebote. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. 

5. Haftungsausschluss

„Kinderland Jerichower Land e .V.“ kann das Programm auf Grund der örtlichen Gegebenheiten, des Wetters oder höherer Gewalt ändern. Soweit möglich, wird ein gleichwertiges Ersatzprogramm angeboten. Haftungsansprüche aus vorgenanntem Grund gegen  „Kinderland Jerichower Land e .V.“ sind ausgeschlossen.

6. Nutzungsrechte

Alle während der Reise durch Bevollmächtigte von  „Kinderland Jerichower Land e .V.“ aufgenommenen Bilder, Fotos, Videos oder andere Medien können ohne Nennung von persönlicher Daten des Abgebildeten von  „Kinderland Jerichower Land e .V.“ für den tagesaktuellen Bilderservice, für eventuelle Präsentationen, werbewirksame Medien, Internetauftritte, Bildergalerien oder ähnliche Zwecke genutzt und veröffentlicht werden.
Für Aufnahmen, die durch nicht bevollmächtigte Dritte getätigt oder verbreitet werden, übernimmt  „Kinderland Jerichower Land e .V.“ keine Verantwortung.

 

7. Abweichungen von diesem Vertrag müssen schriftlich fixiert werden.