Ferienlager finanzieren: Zuschüsse und Förderungen im Überblick
Eine Woche Ferienlager kostet bei uns 379 €. Für viele Familien ist das eine Summe, die nicht einfach nebenher geht — und ziemlich oft gibt es Geld dafür, von dem die Eltern schlicht nichts wissen. Auf dieser Seite steht, welche Wege es gibt, wer wofür zuständig ist und in welcher Reihenfolge ihr am besten vorgeht.
Vorweg das Wichtigste: Es gibt nicht den einen Zuschuss. In der Praxis kommen mehrere kleinere Beträge zusammen, und wer nur an einer Stelle fragt, lässt meist etwas liegen.
Die vier Wege im Überblick
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) — der Rechtsanspruch für Familien, die bestimmte Sozialleistungen beziehen. Bis zu 180 € pro Jahr, wenn ihr richtig vorgeht.
Zuschuss vom Landkreis oder der Stadt — freiwillige Leistungen der Jugendämter, oft einkommensabhängig, oft deutlich höher als BuT. Der am häufigsten übersehene Weg.
Landesförderung — geht in den meisten Bundesländern nicht an euch, sondern an uns als Veranstalter und senkt dadurch den Preis für alle.
Über den Arbeitgeber — die Erholungsbeihilfe kennt kaum jemand, kostet den Betrieb wenig und lässt sich für ein Ferienlager einsetzen.
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1. Das Bildungs- und Teilhabepaket
Wer Anspruch hat
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, deren Familie eine dieser Leistungen bezieht:
- Grundsicherungsgeld nach dem SGB II (hieß bis Juni 2026 Bürgergeld)
- Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Kurz zur Namensänderung: Zum 1. Juli 2026 wurde das Bürgergeld im Rahmen der neuen Grundsicherung in Grundsicherungsgeld umbenannt. Geregelt ist die Leistung weiterhin im SGB II, zuständig bleibt das Jobcenter. Wenn auf eurem Bescheid noch „Bürgergeld" steht, ändert das an eurem Anspruch auf das Bildungspaket nichts.
Wichtig für Familien knapp über der Grenze: Auch wer keine dieser Leistungen bezieht, kann im Einzelfall einen Anspruch haben, wenn das Einkommen zwar für den Alltag reicht, aber nicht für einen zusätzlichen Bedarf wie eine Ferienfreizeit. Das nennt sich Bedarfsauslösung — fragt danach ausdrücklich nach, von allein wird euch das selten angeboten.
Wie viel es gibt — und der Trick mit dem Ansparen
Für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben stehen jedem Kind 15 € im Monat zu. Das klingt nach wenig und ist auch wenig, wenn man es monatlich abruft.
Entscheidend ist: Diese Beträge dürfen angespart werden. Innerhalb eures Bewilligungszeitraums, maximal über zwölf Monate, summieren sich die 15 € auf bis zu 180 € — und dieser Gesamtbetrag darf am Stück für eine Ferienfreizeit eingesetzt werden.
Noch besser: Das Ansparen funktioniert in der Regel auch rückwirkend. Wenn ihr im laufenden Bewilligungszeitraum noch keine Teilhabeleistung in Anspruch genommen habt und der Zeitraum noch nicht abgelaufen ist, könnt ihr die aufgelaufenen Monate nachträglich für das Ferienlager verwenden. Voraussetzung ist ein gültiger Bewilligungsbescheid — bereits abgelaufene Bescheide zählen nicht.
Wenn euer Bewilligungszeitraum mitten in der Ansparphase endet, lässt sich in vielen Fällen zusätzlich die Anschlussbewilligung einsetzen. Wir rechnen dann in Raten ab. Sprecht uns darauf an, das ist für uns Routine.
Wo ihr das beantragt
Das hängt davon ab, welche Leistung ihr bezieht:
- Grundsicherungsgeld → in der Regel das Jobcenter
- Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG → meist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, oft das Sozial- oder Jugendamt
Beim Grundsicherungsgeld ist die Teilhabeleistung formal schon vom Hauptantrag umfasst; einen zusätzlichen Nachweis über die konkrete Freizeit verlangen die Stellen trotzdem fast immer. In anderen Fällen braucht es ein eigenes Formular. Fragt am besten direkt: „Ich möchte die Teilhabeleistung für eine Ferienfreizeit einsetzen und dafür die angesparten Monatsbeträge nutzen — welches Formular brauche ich?"
Die zuständige Stelle für euren Wohnort findet ihr in der Anlaufstellen-Übersicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, sortiert nach Bundesland und Landkreis, mit Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten.
Zwei Fehler, an denen Anträge scheitern
Zu spät gestellt. Reicht den Antrag vor Beginn der Freizeit ein. Eine nachträgliche Bewilligung ist in aller Regel nicht möglich — das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung.
Keine Bestätigung des Veranstalters dabei. Fast alle Stellen verlangen eine Bescheinigung mit Termin, Dauer, Kosten und Trägerdaten. Die stellen wir euch nach der Anmeldung aus, schreibt uns dafür einfach eine kurze Mail.
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2. Zuschüsse von Landkreis und Stadt
Das ist der Weg, den die meisten Familien nicht auf dem Schirm haben — und häufig der finanziell größere.
Viele Landkreise und kreisfreie Städte fördern die Teilnahme an mehrtägigen Ferienfahrten aus eigenen Mitteln, auf Grundlage von § 11 SGB VIII. Diese Förderung ist nicht an den Bezug von Grundsicherungsgeld gebunden. Meist gilt eine Einkommensgrenze, die spürbar über dem Niveau der Grundsicherung liegt — in manchen Kreisen bis zu 30 % über den Richtsätzen des SGB XII. Das heißt: Auch Familien mit kleinem oder mittlerem Einkommen kommen häufig infrage.
Typische Bedingungen, die ihr erfüllen müsst:
- Wohnsitz im jeweiligen Landkreis
- eine Mindestdauer der Fahrt, oft vier Übernachtungen (unsere Camps liegen mit sechs Nächten darüber)
- eine verbindliche Anmeldung, die schon vorliegt
- Antragstellung vor Reisebeginn, in vielen Kreisen mindestens vier Wochen vorher
Die Höhe unterscheidet sich stark. Da jeder Kreis eigenständig entscheidet, gibt es weder eine bundesweite noch eine landesweite Regel. Ein Anruf beim Jugendamt eures Landkreises mit der Frage nach einem Zuschuss zur Kinder- und Jugenderholung dauert fünf Minuten und lohnt sich fast immer.
Der Satz, mit dem ihr am schnellsten zur richtigen Person kommt: „Ich möchte mein Kind zu einer Ferienfreizeit anmelden und wollte fragen, ob der Landkreis dafür einen Zuschuss zur Kinder- und Jugenderholung gewährt."
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3. Was die Bundesländer fördern
Hier gibt es ein verbreitetes Missverständnis, das wir offen benennen wollen: Die meisten Landesprogramme fördern nicht euch, sondern uns.
Die Länder geben Mittel an anerkannte freie Träger der Jugendhilfe, gebunden an Teilnehmertage. Für euch wirkt sich das trotzdem aus, nur indirekt: Es hält den Teilnahmebeitrag niedriger, als er sonst wäre. Ein Antrag von eurer Seite ist dafür weder nötig noch möglich.
Sachsen-Anhalt fördert Fahrten, Ferienlager und Freizeiten zur Kinder- und Jugenderholung für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren aus dem Land. Der Festbetrag liegt bei 40 € je Teilnehmendem und Tag bei Mehrtagesveranstaltungen mit Unterkunft und Verpflegung, gefördert wird höchstens für 14 Tage. Empfänger sind Träger, die nach § 75 SGB VIII anerkannt sind oder die Voraussetzungen dafür erfüllen. Ausgereicht werden die Mittel über die Landkreise.
Thüringen, Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen haben jeweils eigene Landesjugendpläne, aus denen Kinder- und Jugenderholung gefördert wird — auch hier über Träger und Kommunen, nicht über Direktzahlungen an Familien. In Brandenburg vergeben die Landkreise ergänzend eigene, einkommensabhängige Zuschüsse an Familien (siehe Abschnitt 2).
Getrennt davon existiert in vielen Ländern eine Familienerholungsförderung. Die ist für gemeinsame Reisen von Eltern und Kindern gedacht, nicht für Kinderfreizeiten ohne Eltern — für ein Ferienlager kommt sie also nicht in Frage. Wir erwähnen es, weil die Programme ähnlich heißen und leicht zu verwechseln sind.
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4. Der Weg über den Arbeitgeber
Kaum bekannt und schnell erledigt: Arbeitgeber dürfen eine Erholungsbeihilfe zahlen. Die Freigrenzen liegen bei 156 € für die beschäftigte Person, 104 € für den Ehepartner und 52 € je Kind. Der Betrieb versteuert das pauschal mit 25 %, für euch bleibt es steuer- und sozialabgabenfrei.
Die Beihilfe muss für Erholungszwecke verwendet werden und in zeitlichem Zusammenhang damit stehen — ein Ferienlager erfüllt das. Fragt in der Personalabteilung nach; viele Arbeitgeber kennen das Instrument selbst nicht, obwohl es sie kaum etwas kostet.
Wichtig: Es handelt sich um Freigrenzen, nicht um Freibeträge. Wird auch nur ein Euro mehr gezahlt, ist der gesamte Betrag normal zu versteuern.
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5. Was steuerlich geht — und was nicht
Hier müssen wir Erwartungen dämpfen, weil im Netz viel Falsches steht.
Ferienlager sind in der Regel nicht als Kinderbetreuungskosten absetzbar. Der Bundesfinanzhof hat das im Januar 2025 entschieden (Az. III R 33/24). Begründung: Bei einer Ferienfreizeit steht die Freizeitgestaltung im Vordergrund, nicht die altersbedingt notwendige Betreuung — und Aufwendungen für Sport, Unterricht und Freizeitaktivitäten sind vom Abzug ausgenommen. Dass nebenbei auch betreut wird, ändert daran nichts.
Absetzbar sind seit 2025 grundsätzlich 80 % der Kinderbetreuungskosten, höchstens 4.800 € je Kind und Jahr, für Kinder unter 14. Das gilt aber für echte Betreuung, etwa im Hort oder in einer Ferienbetreuung der Kita — nicht für ein Camp wie unseres.
Anders kann es aussehen, wenn eine Rechnung reine Betreuungsanteile gesondert ausweist. Das ist bei unserem Pauschalpreis nicht der Fall. Wir wollen euch hier nichts versprechen, was das Finanzamt später streicht.
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6. In welcher Reihenfolge ihr vorgeht
Sobald ihr euch für eine Woche entschieden habt: Meldet euer Kind verbindlich an. Fast alle Zuschüsse setzen eine vorliegende Anmeldung voraus, und alle setzen voraus, dass die Freizeit noch nicht begonnen hat.
Direkt danach: Fordert bei uns die Teilnahmebestätigung an. Eine kurze Mail genügt, wir schicken sie mit Termin, Dauer, Kosten und allen Trägerdaten.
Dann in dieser Reihenfolge fragen: Erst BuT, falls ihr eine der Leistungen bezieht. Dann in jedem Fall beim Jugendamt eures Landkreises nach dem Zuschuss zur Kinder- und Jugenderholung. Zuletzt in der Personalabteilung nach der Erholungsbeihilfe.
Wenn es trotzdem nicht reicht: Sprecht uns an. Wir sind ein gemeinnütziger Verein und kein Reiseunternehmen — Ratenzahlung und Einzelfalllösungen sind bei uns möglich, und sie sind uns lieber, als wenn ein Kind wegen des Geldes zu Hause bleibt.
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Häufige Fragen
Reichen die 180 € aus dem Bildungspaket für eine Woche bei euch?
Nein, der Teilnahmebeitrag liegt bei 379 €. Das BuT deckt also knapp die Hälfte. Genau deshalb lohnt es sich, zusätzlich beim Landkreis zu fragen — in Kombination kommen viele Familien sehr nah an den vollen Betrag.
Heißt das Bürgergeld jetzt anders?
Ja. Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung Grundsicherungsgeld. Am Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket ändert das nichts, und zuständig bleibt das Jobcenter.
Wir beziehen kein Grundsicherungsgeld. Gibt es für uns trotzdem etwas?
Möglicherweise ja. Die Zuschüsse der Landkreise nach § 11 SGB VIII sind oft nicht an den Bezug von Grundsicherungsgeld gebunden, sondern an eine Einkommensgrenze, die darüber liegt. Und die Erholungsbeihilfe über den Arbeitgeber ist völlig unabhängig vom Einkommen.
Können wir den Zuschuss nachträglich beantragen?
In der Regel nicht. Sowohl beim BuT als auch bei den meisten kommunalen Programmen muss der Antrag vor Beginn der Freizeit vorliegen. Plant dafür mindestens vier bis sechs Wochen ein.
Was, wenn die Bewilligung erst nach dem Anmeldeschluss kommt?
Meldet euer Kind trotzdem an — ohne Anmeldung gibt es meist gar keine Bewilligung. Sagt uns Bescheid, dass ihr auf eine Entscheidung wartet, dann finden wir eine Lösung für die Zahlung.
Bekommen wir eine Bescheinigung für das Finanzamt?
Wir stellen euch gern eine Teilnahmebestätigung aus. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind Ferienlager allerdings nicht als Kinderbetreuungskosten absetzbar — erwartet vom Finanzamt also bitte keine Anerkennung.
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Stand: 09/2026. Wir können leider keine rechtsverbindliche Auskunft geben. Zuständigkeiten, Beträge und Regelungen können sich ändern und unterscheiden sich zwischen Landkreisen erheblich. Verbindlich ist immer die Auskunft der für euch zuständigen Stelle.